Fetales-Alkohol-Syndroms (FAS)

 

Die neuropsychologische Diagnostik der Funktionellen ZNS-Auffälligkeiten ist nur ein Teilbereich der Feststellung eines FAS.

Das Fetale-Alkohol-Syndrom (FAS) ist eine Folgeerscheinung des Alkoholkonsums einer Kindesmutter in der Schwangerschaft.

Das Fetale-Alkohol-Syndrom rechnet man der Fetalen-Alkohol-Spektrum-Störung (FASD – fetal alcohol spectrum disorder) zu.

Es gibt weitere intrauterin-alkoholbedingte Störungen in unterschiedlichen Erscheinungsformen:

 

FASD

 fasd

 

Das Verständnis eines „Spektrums“ schließt zeitlich (auf die Entwicklung bezogen) und örtlich (Ort der Schädigung) abgrenzbare Störungen durch einen Alkoholkonsum der Kindesmutter in der Schwangerschaft (die ARND und die ARBD) genauso ein, wie das oftmals schwierig festzustellende partielle Fetale-Alkohol-Syndrom (pFAS).

Im Fall des partiellen Fetalen-Alkohol-Syndroms (pFAS) sind die dafür notwendigen Zeichen (Symptome) zum Beispiel „inkomplett“ oder schwächer ausgebildet, was eine Abgrenzung von zum Beispiel Verhaltens- und kognitiven Störungen zu anderen Störungsverursachungen schwieriger macht. Dies insbesondere, wenn das äußere Erscheinungsbild, also „typische Zeichen“ in der Gesichtsphysiognomie, der Minderwuchs und zum Beispiel ein entsprechender Schädelumfang „auf dem ersten Blick“ nicht offensichtlich sind. Auch können „typische“ Organschäden nicht ausgeprägt sein.

Oft befinden sich Kinder und Jugendliche mit einem FAS in der Familienpflege (SGB VIII) oder werden „Adoptivkinder“ (BGB). Insofern sind die pränatalen Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen häufig nicht oder nicht umfassend bekannt, also ob und in welchem Ausmaß eine Kindesmutter in der Schwangerschaft Alkohol zugeführt hat (wie lang, wie viel, wie oft und wann in der Schwangerschaft). In familienrechtlichen Sorgestreitigkeiten leugnen die Kindesmütter häufig auch den Alkoholkonsum in der Schwangerschaft. 

 

Ambulante neuropsychologische Diagnostik der funktionellen ZNS-Auffälligkeiten des FAS:

Für ein FAS sind, nach den sogenannten S3 Leitlinien für das Alter von 0-18 Jahre, folgende Kriterien festgelegt, die in der Praxis häufig mit einer Codierung von 1-4 (4-Digit Diagnostic Code nach Astley&Clarren) spezifiziert werden, um das Ausmaß der Schädigung in den einzelnen Bereichen genauer darzustellen:  

S 3- Leitlinien stellen die höchste Qualitätsstufe von systematisch entwickelten Aussagen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung (Diagnostik) dar und werden für alle Krankheitsbilder entwickelt und nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen immer überarbeitet. 

  1. Wachstumsauffälligkeiten und Organfehlbildungen
  2. Faciale Auffälligkeiten (Gesichtsphysiognomie)
  3. ZNS- Auffälligkeiten (a. funktioneller und b. struktureller Art)
  4. Bestätigte oder nicht bestätigte Alkohol-Exposition der Kindesmutter in der Schwangerschaft

Die Diagnostik des FAS, für die hier benannten Punkte 1. bis 3.b erfolgt durch eine ärztliche (körperliche) Diagnostik in entsprechenden Facheinrichtungen, die man im Internet finden kann.

Die neuropsychologische Diagnostik des FAS begrenzt sich nur auf die o.g. funktionellen Auffälligkeiten des Zentralen Nervensystems (ZNS): 3.a.

Mit Funktionellen Auffälligkeiten des ZNS sind zuvorderst die neuronalen Beeinträchtigungen und Störungen gemeint, welche sich als Entwicklungsstörungen in unterschiedlichen Funktionsbereichen äußern:

  • Intellektuelle Entwicklung,
  • Entwicklung der Sprache,
  • Entwicklung der Feinmotorik,
  • Entwicklung der räumlich-visuellen Wahrnehmung oder/und der räumlich-konstruktiven Fähigkeiten,
  • Entwicklung der Lern-oder Merkfähigkeit,
  • Entwicklung der Aufmerksamkeit und Entwicklung der Exekutiven Funktionen
  • Entwicklung der Rechenfertigkeiten,
  • Entwicklung der Sozialen Fertigkeiten.

Diese Entwicklungsstörungen kann man mit einer entsprechenden Funktions- und/oder Entwicklungsdiagnostik objektivieren. 

Ein FAS wird als (chronisches) hirnorganisches Psychosyndrom (CHPS) verstanden. 

Die körperlichen Phänomene des FAS verändern sich in der Regel nicht (statischer Aspekt). Die Beeinträchtigungen der o.g. Funktionsentwicklung unterliegen im Lebenslauf jedoch vielfältigen fördernden oder hemmenden Einflüssen und können sich verändern, sie sind insofern variabel.   

Im ambulanten Setting dient die neuropsychologische Diagnostik vor allem der Überprüfung der Entwicklungsstörungen und Funktionsbeeinträchtigungen im Zeitverlauf.

 

Dies ist notwendig, da sich die sozialen Anforderungen (Entwicklungsaufgaben) bereits durch die strukturellen Bedingungen (Kita, Schule, Beruf) im Zeitverlauf ändern und das FAS zu nicht unwesentlichen Funktions- und Alltagsbeeinträchtigungen (Selbstständigkeit, Lern- und Leistungsfähigkeit, Arbeitsfähigkeit) bis in das Erwachsenenalter hinein führt.

Die dadurch entstehenden Anpassungsstörungen oder „Behinderungen“ bedürfen individueller Förderung und Unterstützung, aber auch Anerkennung in rechtlichen Kontexten:

  • Schwerbehindertenrecht, SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (GdB),
  • Rentenrecht, SGB VI,
  • Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII.

Insbesondere wird durch die neuropsychologische Diagnostik das Ausmaß der Anpassungsstörung/Behinderung durch die Funktionsbeeinträchtigungen (Funktionelle ZNS-Auffälligkeiten) für den Einzelfall festgestellt, aus dem dann die notwendigen Maßnahmen für den sozialen, pädagogischen, beruflichen oder rehabilitativen Bereich abgeleitet werden können.

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