Prof. em. Dr. rer. nat. habil. Ronald Hofmann

Fachpsychologe der Medizin

Psychotherapeutische Praxis für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

KOSTEN UND THERAPIE

Die Kostenübernahme durch Krankenkassen ist prinzipiell dann gesichert, wenn die psychotherapeutische Berufsausübung formal auf einer „Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit“ durch die Kassenärztliche Vereinigung, in dem Fall Sachsen, basiert. Es liegt insofern eine Eintragung in das „Arztregister“ vor.

Diese Voraussetzungen sind vorhanden.  

Allgemeine Regelung bei Gesetzlicher Krankenversicherung

Sie haben die freie Wahl und auch die Qual, Vertragspsychotherapeuten zu finden. Erkundigen Sie sich bei uns oder bei ihren Hausärzten, ob ein Überweisungsschein durch Hausärzte erforderlich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu ändern sich unter Vorgabe einer Kostenregulation im Grunde ständig.  

Formal gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Der direkte Weg zur Psychotherapie

Sie finden eine psychotherapeutische Praxis, in der Sie zur Psychotherapie angenommen werden können, unabhängig davon, ob sofort oder über eine Warteliste. Nach 2 – 5 sogenannten probatorischen Sitzungen wird bei entsprechend festgestellter Indikation zur Psychotherapie dann durch ein Antrags- und Genehmigungsverfahren (welches durch die entsprechenden Vertragspsychotherapeuten übernommen wird) die Kostenzusage von der entsprechenden Krankenkasse eingeholt. In diesem Vorgehen müssen Sie lediglich einen Antrag zur Psychotherapie unterschreiben. Unsererseits wird mit einem Befund die Indikation einer Psychotherapie der Krankenkasse gegenüber bestätigt, den auch Ihre Hausärzte erhalten und einen entsprechenden Konsiliarbericht für die Krankenkasse erstellen, in dem ebenso die Notwendigkeit der Psychotherapie bestätigt wird. Gleichfalls werden in diesem Konsiliarbericht auch Angaben zu finden sein, die körperliche Ursachen ausschließen oder beschreiben und ergänzen, die mit der Behandlungssymptomatik im Zusammenhang stehen könnten.

Es wird zuerst in der Regel eine Kurzzeittherapie von 12 Sitzungen beantragt, die im Grunde bei individuellem Bedarf unproblematisch auf 24 Sitzungsstunden verlängert werden kann.

Individuell und bedarfsabhängig kann dann bei den gesetzlichen Krankenkassen mit einem Antrag auf Langzeittherapie (einschließlich der 24 Sitzungen) die Psychotherapie bis zu bis 50 Sitzungen verlängert werden. Hierfür wurde zur Kostenübernahme ein Gutachtenverfahren installiert. Dazu müssen Sie erneut einen Antrag unterschreiben. Für diese Begutachtung, die auf Aktenlage basiert, das heißt Sie müssen dazu nicht persönlich erscheinen, muss unsererseits ein formal geregelter Antragsbefund erstellt werden. Auch dazu ist wiederum eine ärztliche Stellungnahme (in der Regel der Hausärzte, gegebenenfalls aber auch zum Beispiel aus dem psychiatrischen Fachbereich) erforderlich.

2. Die Psychotherapeutische Sprechstunde

Die Konstruktion der „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ wurde ursprünglich eingerichtet, um das psychotherapeutische Versorgungssystem zu entlasten. In einem „niedrigschwelligem Zugang zur Psychotherapie“, derzeit klar geregelt ohne ärztliche Notwendigkeit (ohne Überweisung, jedoch auch hier sollten Sie sich aktuell immer informieren, ob diese Regelung noch gültig ist) können Vertragspsychotherapeuten im Sinne einer Orientierungsphase mit Ihnen gemeinsam abklären, ob eine Psychotherapie notwendig ist. In diesem Fall wird, wenn die Sachlage sich klinisch darstellt, eine vorläufige Diagnose verfasst. Es wird mit Ihnen gemeinsam besprochen, ob eine ambulante oder stationäre Psychotherapie bzw. eine Rehabilitations-maßnahme, fachärztliche oder hausärztliche Abklärung notwendig sind. Im Bedarfsfall einer Richtlinienpsychotherapie wird ebenso beraten, ob diese als analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, systemische Therapie oder EMTR bei Traumata durchgeführt werden sollte.

Ebenso wird geprüft, ob andere Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten psychosoziale Beratung, Selbsthilfegruppen, Präventionsangebote o.ä. als ausreichend oder besser geeignet in Frage kommen könnten.

Für Erwachsene umfasst die „Psychotherapeutische Sprechstunde“ 3 Sitzungen, für Kinder zusätzlich noch 2 Sitzungen mit den Bezugspersonen.

Nach diesen Sitzungen wird auf einem Formblatt eine entsprechende Empfehlung dokumentiert, mit der Sie dann weitere Schritte unternehmen können.    

Allgemeine Regelung bei Privater Krankenversicherung und Beihilfe

Sie müssen sich im Vorfeld bei Ihren Krankenkassen und bei Beamten zusätzlich den zuständigen Beihilfestellen über die konkreten Regelungen bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie erkundigen. Beihilfeberechtigte müssen in der Regel Kontakt mit der Beihilfestelle aufnehmen und Unterlagen für eine Psychotherapie anfordern.

Es besteht bei privaten Krankenkassen eine nicht unerhebliche Varianz in Abhängigkeit zum Beispiel von Tarifen, formalen Antragsverfahren, nicht zuletzt, ob Ihre private Krankenkasse die Kosten für psychologische Psychotherapie übernimmt. Einige private Krankenkassen übernehmen die Kosten nur im Fall einer ärztlichen Psychotherapie.     

Der weitere Ablauf ist dann im Grunde, abgesehen von variierenden Antragsformularen, analog dem der gesetzlich Versicherten, das heißt probatorische Sitzungen, Antragstellung, Sitzungsumfang einschließlich entsprechender Konsiliarberichte bzw. im Fall von Therapieverlängerung Bericht an Gutachter.