Abrechnung


Die gesetzlichen und auch die meisten privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe (für Beamte) übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung nur dann, wenn

  • eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt und
  • die Psychotherapie mittels eines sog. „Richtlinienverfahrens" durchgeführt wird.

Zu diesen von den Krankenkassen anerkannten „Richtlinienverfahren“ gehört die in meiner Praxis durchgeführte tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, welche als Einzeltherapie und als Gruppenpsychotherapie möglich sind. Bei Kindern werden die Bezugspersonen (in der Regel die Eltern) bei Bedarf in die Psychotherapie mit einbezogen.

Auch übende Verfahren werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen, dazu zählen zum Beispiel das Autogene Training und die Progressive Muskelrelaxation (PMR). Diese sind in meiner Praxis in der Variante des Biofeedback-Trainings möglich (siehe weiter unten BIOFEEDBACKTHERAPIE).

Hypnosen bedürfen einer klaren und umschriebenen Indikation und werden ebenso von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Was man unter einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung verstehen muss, finden Sie unter STÖRUNGEN.

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Kontakt

Prof. Dr. rer. nat. habil. Ronald Hofmann
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